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Leistungsanalyse: Lässt sich das Wertversprechen einem Kern- oder Unterstützungsprozess zuordenen?

Die Leistungsanalyse im Kontext der Leistungsattribution betrachtet das Wertversprechen (Leistung) als Objekt und schreibt ihm Attribute (Eigenschaften/Merkmale) zu. Diese Zuschreibungen bzw. Attribute können vielseitig sein und variieren entsprechend der Branche, dem Unternehmen sowie den Wertversprechen.

Leistungsangebote weisen prinzipiell aber die Gemeinsamkeit auf, dass sie entweder vom Endverbraucher oder für Geschäftsmodelle Dritter in Anspruch genommen werden können. Für den Endverbraucher dienen sie dazu, Bedürfnisse aktiv oder passiv-unterstützend zu befriedigen. Im Kontext von Business-to-Business (B2B) werden sie im Rahmen von Kern- oder Unterstützungsprozessen in Anspruch genommen.

Ein Kernprozess beschreibt Aktivitäten die wertschöpfend sind, während Unterstützungsprozesse passiv Kernprozesse und Wertschöpfung unterstützen, sodass diese reibungslos ablaufen. Ein Unternehmen, welches beispielsweise Software entwickelt, weist als Kernprozesse das Designen und Entwickeln von Softwareanwendungen und als Unterstützungsprozesse das Koordinieren von Personal- und IT-Infrastruktur auf, um die Bedingungen für die Entwicklung zu schaffen.

Des Weiteren haben Wertversprechen (Leistungen) immer einen Grund- und Zusatznutzen bzw. funktionale und nicht-funktionale Eigenschaften, unabhängig davon, ob es sich um einen Prozess (Kern- & Unterstützungsprozess) oder um das aktive und passive Befriedigen von Bedürfnissen handelt. Beispielsweise stellt im Fall von Predictive Maintenance die automatisierte Wartung den Grundnutzen und das zusätzlich entstehende Sicherheitsgefühl durch die Vermeidung von Maschinenausfällen den Zusatznutzen dar. Beide Informationen könnten nun als Bemessungsgrundlage mit in die Preisfindung einfließen.